Grundsteuer
Die Grundsteuer und die Steuer auf das Vermögen von natürlichen Personen werden durch das Steuergesetzbuch und die üblichen Rechtsakte der Vertretungsorgane der Siedlungen (Gemeindegebiete), der Stadtbezirke über die Steuern festgelegt und sind zur Zahlung in den Gebieten der entsprechenden Siedlungen (zwischen den Siedlungen), der Stadtbezirke verpflichtet, wenn in Punkt 7 dieses Artikels nichts anderes vorgesehen ist. Die Grundsteuer und die Besteuerung des Vermögens natürlicher Personen wird in...