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Baltische Welle

Russland hat ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz

Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz ist heute in Kraft getreten. Am Gesetz selber hat man seit dem Jahre 2021 gearbeitet. Das Wichtigste gleich zu Anfang: Das Gesetz sieht die Doppelte Staatsbürgerschaft vor. Dies war auch in der alten Fassung des Gesetzes und allen vorhergehenden Fassungen bereits möglich, wurde jedoch etwas schwierig formuliert, so dass man das „zwischen den Zeilen Geschriebene“ interpretieren musste.

Das Gesetz ist ausgerichtet auf den Zeitraum bis 2025 und soll die Migrationspolitik positiv beeinflussen.

Russischer Staatsbürger wird man:

· Durch Geburt

· Durch Antragstellung auf die russische Staatsbürgerschaft

· Durch Wahl der russischen Staatsbürgerschaft im Ergebnis der Änderung der russischen Staatsgrenze

· Durch Festlegungen internationaler Verträge der Russischen Föderation

· Im Ergebnis der Anerkennung als Bürger der Russischen Föderation.

Einzig wirklich neuer Punkt ist der Letztgenannte in der Liste. Er betrifft die Bürger, die das Land im Jahre 1992 verlassen haben und sich weder um die bisherige Staatsbürgerschaft der Sowjetunion, noch die der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik Gedanken gemacht haben und somit keine Staatsbürgerschaft aus der Historie haben.

Ein Antrag auf die russische Staatsbürgerschaft kann stellen:

· Jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat

· Jeder, der geschäftsfähig ist

· Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung mit mindestens fünfjährigem ununterbrochenem Aufenthalt in der Russischen Föderation

· Sprachkundiger (Ausnahme sind Personen über 70 Jahre oder Invaliden der Gruppe I)

· Kundige der russischen Geschichte und der wesentlichsten gesetzlichen Regelungen in Russland (Ausnahme sind Personen über 70 Jahre oder Invaliden der Gruppe I)

· Ausländer, die als Freiwillige in der russischen Armee mindestens ein Jahr gedient haben, politische Flüchtlinge und Teilnehmer am Programm der Rückübersiedlung können die Staatsbürgerschaft ohne Beachtung der fünfjährigen Anwartschaft erhalten.

Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz bringt Erleichterungen für diejenigen, die über Heirat zur Staatsbürgerschaft im vereinfachten Verfahren kommen wollen. Das alte Gesetz regelte, das man mindestens drei Jahre miteinander verheiratet gewesen sein muss. Dieser Zeitraum wurde vollständig aufgehoben. Die Zeitdauer des Verheiratet seins spielt keine Rolle mehr – es reicht also ein Tag. Allerdings muss das Paar ein gemeinsames Kind haben oder aber gemeinsam ein Kind adoptiert haben.

Dann regelt das Gesetz auch die Frage, wie denn verfahren wird, wenn ein oder beide Elternteile die Staatsbürgerschaft verlieren. Das gemeinsame Kind behält trotzdem die russische Staatsbürgerschaft. Verliert nur ein Elternteil die russische Staatsbürgerschaft und will auch das Kind aus der russischen Staatsbürgerschaft nehmen, so braucht er hierfür die notariell bestätigte Genehmigung des anderen Elternteils, der in der russischen Staatsbürgerschaft verbleibt. Befindet sich das Kind im Altersbereich 14 bis 18 Jahre, so muss auch das Kind sein Einverständnis für den Austritt aus der russischen Staatsbürgerschaft geben.

Das Gesetz regelt weiterhin die Frage des Entzuges oder des Austritts aus der russischen Staatsbürgerschaft. Der Staat hat das Recht, dem Inhaber der verliehenen Staatsbürgerschaft diese auch wieder zu entziehen, wenn Gesetze nicht eingehalten werden. Hierbei handelt es sich um Gesetze, die die Sicherheit des Landes regeln. Einfacher Ladendiebstahl oder Schwarzfahren mit der Straßenbahn sind kein Grund für den Entzug der Staatsbürgerschaft.

Im Gesetz wird geregelt, welche russischen Behörden das Recht haben, einen Antragsteller die Staatsbürgerschaft zu verleihen.

In erster Linie ist dies natürlich das russische Innenministerium. Aber auch das russische Außenministerium darf auf Antrag die Staatsbürgerschaft dem Antragsteller verleihen. Der Präsident des Landes hat nicht mehr das Recht, einem Antragsteller die Staatsbürgerschaft zu verleihen. Er wird nur in wenigen ausgewählten Fällen in den Entscheidungsprozess einbezogen, insbesondere wenn es um Personen geht, die besondere Verdienste um Russland haben oder die für Russland von besonderem Interesse sind.

Die potentiellen Antragsteller wird es freuen, dass auch die Antragsfristen erheblich gekürzt worden sind. Es geht hierbei um die Fristen vom Zeitpunkt der Abgabe des vollständigen Dokumentenpaketes, bis zur Beschlussfassung durch die zuständige Behörde. Bisher wartete man ein Jahr. Jetzt sind es nur noch drei Monate, die das Innenministerium Zeit hat zur Beschlussfassung. Wird der Antrag durch das russische Außenministerium bearbeitet, so beträgt die Bearbeitungsfrist sechs Monate.

Wer sollte sich keine Hoffnung, also gar keine Hoffnung auf die russische Staatsbürgerschaft machen?

· Derjenige, der im Gefängnis sitzt – egal wo und in welchem.

· Derjenige, der vorbestraft ist und dessen Vorstrafe noch nicht aus dem Vorstrafenregister gelöscht ist. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Land er bestraft wurde.

· Abgelehnt wird ein Antrag, wenn sich der Antragsteller unehrlich gegenüber Russland stellt, eine Sicherheitsgefahr darstellt, befürwortet, dass die verfassungsmäßige Ordnung Russlands mit Gewalt geändert werden muss, an bewaffneten Konflikten teilgenommen hat, Handlungen getätigt hat, die sich gegen die bewaffneten Kräfte Russlands richteten und wenn dem Antragsteller extremistische Tätigkeit nachgewiesen werden kann.

· Reicht der Antragsteller Dokumente ein, die nicht den Tatsachen entsprechen – volkstümlich spricht man von Fälschung – wird der Antrag logischerweise ebenfalls abgelehnt.

Im neuen Staatsbürgerschaftsgesetz ist die Doppelte Staatsbürgerschaft nicht ausgeschlossen. Der russische Staatsbürger hat das Recht, eine weitere Staatsbürgerschaft zu beantragen und zu erhalten. Somit gilt im Umkehrschluss, dass auch ein Ausländer die Regelungen der Doppelten Staatsbürgerschaft nutzen kann. Wer eine Doppelte Staatsbürgerschaft hat, gilt für den russischen Staat als russischer Staatsbürger. Russland ignoriert alle weiteren Staatsbürgerschaften.

Weiterhin bleiben natürlich die Regelungen bestehen, dass der russische Staatsbürger verpflichtet ist, weitere Staatsbürgerschaften oder Zeitweilige Wohnrechte oder Aufenthaltsgenehmigungen dritter Staaten den russischen Behörden zu melden. Hierfür hat er 60 Tage Zeit. Erhält also ein deutscher Staatsbürger die russische Staatsbürgerschaft auf Antrag, hat er die russischen Behörden zu informieren, dass er auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Möglich, dass dies Bürokratie ist, denn der russische Staat weiß dies natürlich aus dem Antragsverfahren, aber der russische Gesetzgeber hat dies so geregelt und man sollte nicht durch Missachtung oder Ignorierung den ersten Gesetzesverstoß als russischer Staatsbürger begehen.

Autor des Beitrages ist „Baltische Welle“. Vielen Dank für Ihr Interesse. Tschüss und Poka aus Kaliningrad.