1. Eine falsche Schadensmeldung abgeben Wenn nach einem Verkehrsunfall eine falsche Schadensmeldung abgegeben wird, kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder gänzlich verweigern. Sollten Leistungen erfolgt sein kann die Versicherung einen Teil dieser Zahlungen zurückfordern. 2. Nicht abgesicherte Unfallstelle Für eine nicht abgesicherte Unfallstelle droht ein Verwarnungsgeld von mindestens 30 Euro. Sollten aufgrund einer nicht abgesicherten Unfallstelle weitere Unfälle mit Personenschäden entstehen, drohen dem Verursacher Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. 3. Das Fahrzeug zu früh zur Seite fahren Bevor Sie das Fahrzeug beiseite Fahren sollten Sie sich vergewissern, dass auch der Unfallgegner seine Beweise aufgenommen hat. Die Unfallstelle mit Kreide eingezeichnet und Fotos gemacht hat. Dies kann die Beweissituation verschlechtern. Bei kleineren Schäden, den sogenannten Bagatellschäden, sollten die Fahrzeuge möglichst schnell zu Seite