Welche Kosten müssen nach einem Autounfall von der gegnerischen Versicherung übernommen werden?
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dann wenden Sie sich Kfz-Gutachter Stern. Mit uns als neutralem und unabhängigen Kfz-Sachverständigen entgehen Ihnen keine Ansprüche die Sie an die gegnerische Versicherung stellen können. Wir setzen alles durch was Ihnen gesetzlich zusteht. Diese Leistungen stehen Ihnen als geschädigter eines Verkehrsunfalls zu:
- Kosten für ein Gutachten
- Rechtsanwaltskosten für Verkehrsrecht
- Sämtliche Reparaturkosten aus dem Gutachten
- Schadensersatz gemäß der Wertminderung durch den Unfall
- Für die unfallbedingten Ausfallzeiten einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
- Im Falle eines Totalschadens die Entsorgungskosten, Verschrottungskosten und Abschleppkosten. Auch die Zulassungskosten bei der Wiederbeschaffung bekommen Sie erstattet.
- Bei einem Personenschaden können Sie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltführungsschaden und Heilbehandlungskosten geltend machen.
- Unkostenpauschale / Auslagenpauschale für Geschädigte
- Übernahme von Standkosten, Verbringungskosten, UPE-Aufschlägen und Stundensätzen einer Markenwerkstatt.
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